DARLOTParis · 1856

Patrouillenrobotik · KRITIS · NIS-2

Sehen, klassifizieren, handeln.

Ein Quarero-Roboter ersetzt die nächtliche Streife. Die KI klassifiziert in Echtzeit, unsere Operatoren entscheiden in der Leitstelle, jeder Vorfall wird auditfähig dokumentiert. Sie buchen das Ergebnis, nicht die Maschine.

Drei Stufen

Vom Einstieg bis zum 360°-Setup.

Die Stufen unterscheiden sich nicht in der Plattform, sondern im Sensor- und Reaktions-Setup. Jeder Roboter läuft auf derselben autonomen Navigation und derselben Eskalationslogik in unsere Leitstelle. Sie wählen die Sensor-Tiefe, die zu Ihrem Areal passt.

Basis
Basis

Autonome Patrouille für klar abgegrenzte Areale, eine Kamera nach Wahl.

  • Vollautonome Patrouille
  • Eine Kamera (Pan/Tilt/Zoom oder Thermal)
  • Eskalation in unsere Leitstelle
ab3.500 €/ Monat

zzgl. MwSt.

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Empfohlen
Pro
Pro

Das ausgewogene Modell mit beiden Kamerasystemen parallel im Einsatz.

  • PTZ + Thermal Kamera parallel
  • KI-basierte Anomalieerkennung
  • Reportings auf Knopfdruck
ab4.000 €/ Monat

zzgl. MwSt.

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Premium
Premium

Lückenlose Überwachung mit zusätzlicher 360°-Deckenperspektive.

  • Zusätzliche 360°-Deckenperspektive
  • Lückenlose Rundumabdeckung des Patrouillenbereichs
  • On-Site Fast-Recovery innerhalb von 24h
ab4.300 €/ Monat

zzgl. MwSt.

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Was Sie buchen

Eine Verantwortliche, eine Auditspur.

Sie buchen das Ergebnis. Wir liefern Sensorik, Klassifizierung, Operator-Entscheidung und Vorfall-Dokumentation. Eine Rechnung, ein Ansprechpartner, eine forensisch belastbare Spur.

Eine

Eine Plattform

KI-Videoanalyse, Patrouillenrobotik, mobile Türme. Eine Eskalationslogik. Ein Vertrag.

Leitstelle

Leitstelle in Europa

Operatoren in unserer eigenen Leitstelle handeln nach Ihrem Sicherheitsprotokoll. Keine Outsourcing-Kette ohne Verantwortung.

Bis

Bis zu 70 % weniger Kosten

Standardisierter Service mit Festpreis statt Wachpersonal-Schichten. Im DACH-Markt 2026 ein KPI-Hebel.

KRITIS-Dachgesetz · NIS-2

Rund 160.000 Unternehmen in Europa stehen in der Pflicht.

Die neue KRITIS-Verordnung und NIS-2 verlangen den höchstmöglichen Sicherheitsstandard unter Einsatz modernster Technologie. Bei Nichteinhaltung droht persönliche Haftung der Geschäftsführung im zweistelligen Millionenbereich.

Geschäftsleitung und Sicherheitsbeauftragte müssen nachweisen, dass sie alles Mögliche unternommen haben, um den Stand der Technik einzusetzen. „Aufzeichnen, aber nicht sehen\" reicht nicht: passive Kameras ohne Intelligenz führen im Ereignisfall zwangsläufig zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen.

Darlot ist genau der Partner, der diesen Nachweis liefert.

Betriebswirtschaftliche Entlastung

Bis zu 70 % Einsparung, bei steigenden Kosten ein Hebel.

Steigende Energie­kosten, Inflation und Finanzierungs­kosten belasten die Kennzahlen. Darlot bietet im Bereich Sicherheit eine erhebliche Entlastung, moderne Sicherheits­technologie ersetzt teures Personal, ohne den Schutzgrad zu senken.

  • Fester Monatspreis statt Schichtkosten + Krankheits- & Fluktuationsrisiko.
  • Dokumentierte Reaktion auf jeden Vorfall, KRITIS- und NIS-2-tauglich.
  • Stand der Technik nachweisbar, entlastet Geschäftsführung und Sicherheitsbeauftragte persönlich.
KRITIS-konform absichern →

Hintergrund · Buch von Dr. Raphael Nagel (LL.M.)

Die letzte
Wachrunde.

Warum klassische Sicherheitsfirmen scheitern, und Roboter den Bewachungsmarkt übernehmen.

Eine ehrliche Bestandsaufnahme einer Branche unter Druck. Personalmangel, Fluktuation, Margenerosion und parallel der Einzug autonomer Systeme, die nicht müde werden, nicht streiken und Vorfälle dokumentieren statt diskutieren.

Branche unter Druck, die Realität in Zahlen

Unbesetzte Stellen DE
≈ 25.000
Jährliche Fluktuation
30–40%
Lohnkostenanstieg p.a.
+6 bis 8%
Schichtwechsel für 24/7
4–5×

Marktindikatoren der deutschen privaten Sicherheitswirtschaft, Trend bestätigt durch Branchenverbände und Personaldienstleister.

01 · Was scheitert

Die klassische Wachfirma.

  • ×
    Fachkräftemangel

    Mehr offene Posten als verfügbare, qualifizierte Kräfte. Dispositionslücken werden zur Norm.

  • ×
    Fluktuation

    Bis zu 40% Personalwechsel pro Jahr. Wissen über das Objekt geht im Quartalsrhythmus verloren.

  • ×
    Lohnspirale

    Mindestlohn und Schichtzuschläge steigen schneller als Kundenpreise. Die Marge verschwindet.

  • ×
    Qualitätsschwankung

    Schichtleistung hängt von Tagesform ab. Vorfälle werden wahrgenommen oder eben nicht.

  • ×
    Dokumentationslücken

    Reports basieren auf Erinnerung. Im Schadensfall fehlt der harte Nachweis.

02 · Was übernimmt

Autonome Systeme.

  • 24/7 ohne Schicht

    Keine Übergaben, keine Pausen, keine Krankheitstage. Verfügbarkeit als technische Eigenschaft.

  • Konstante Erkennungsqualität

    KI-Modelle erkennen heute identisch wie morgen. Keine Müdigkeit, kein Aufmerksamkeitsabfall.

  • Lineare Kostenstruktur

    Hardware, Software und Energie statt Schicht × Stundenlohn × Zuschläge. Skalierung ohne Personaleinstellung.

  • Audit-by-default

    Jeder Vorfall ist Video, Position, Zeitstempel. Beweisbar, nachvollziehbar, exportierbar.

  • Sichtbare Abschreckung

    Mobile Türme, patrouillierende Roboter und KI-getriggerte Lichtzeichen wirken, bevor etwas passiert.

Aus dem Buch

Die Frage ist nicht mehr, ob Roboter klassische Wachdienste ablösen. Die Frage ist, wer den Übergang gestaltet und wer übergangen wird."

Darlot ist die operative Umsetzung dieser These, eine europäische Plattform, die KI-Videoanalyse, mobile Türme und Robotik in einem buchbaren System integriert. Nicht ein Anbieter mehr, sondern der Betreiber des Übergangs.

Darlot Robotics · FAQ

Recht & Sicherheit beim Sicherheitsroboter.

41 Antworten zu Datenschutz, Verkehrsrecht, Maschinensicherheit, Arbeitsschutz, KI-Verordnung, Cybersicherheit, Funk und Haftung. Für Datenschutzbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Compliance, Versicherer und Aufsichtsbehörden.

Stand: April 2026 · Adressaten: Kunden · Datenschutzbeauftragte · Betriebs- und Personalräte · Aufsichtsbehörden · Geltungsbereich: Unternehmenswebseite Darlot Robotics

Darlot Robotics liefert autonome mobile Sicherheitsroboter für die Bewachung von Werksgeländen, kritischen Infrastrukturen und Logistikflächen. Die Plattform vereint mehrere Rechtsmaterien in einem Gerät: Datenschutz, Verkehrsrecht, Maschinensicherheit, Arbeitsrecht, KI-Regulierung, IT-Sicherheit und Haftungsrecht.

Das nachfolgende FAQ richtet sich an alle Stellen, die in den Einsatz eines Sicherheitsroboters einbezogen werden müssen. Es spiegelt die Rechtslage Deutschlands; in Österreich, der Schweiz und im EWR gelten überwiegend äquivalente Regeln.

Hinweis: Die rechtliche Bewertung des konkreten Einsatzes hängt von der gewählten Roboterklasse, dem Einsatzort (Werksgelände, halböffentlicher Raum, öffentlicher Verkehrsraum), den aktivierten Sensoren und der Konfiguration ab. Verbindliche Aussagen zu Ihrem Einzelfall enthalten die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO), die Risikobeurteilung nach Maschinenrecht und – soweit erforderlich – die mit Ihrem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung.

Regulatorischer Rahmen im Überblick

Der Einsatz eines autonomen Sicherheitsroboters berührt regelmäßig folgende Regelwerke:

  • Datenschutz

    DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze, § 26 BDSG für Beschäftigte

  • Verkehrsrecht

    StVG, StVO, StVZO – soweit öffentlicher Verkehrsraum betroffen ist

  • Maschinen- und Produktrecht

    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027), Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Übergang), ProdSG, Niederspannungs-RL, EMV-RL

  • Arbeitsschutz

    ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, BetrVG (Mitbestimmung)

  • Künstliche Intelligenz

    KI-Verordnung (EU) 2024/1689

  • Cybersicherheit

    Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847, NIS-2-Umsetzungsgesetz, KRITIS-Dachgesetz

  • Funk und Frequenzen

    TKG, BNetzA-Allgemeinzuteilungen, ETSI-Normen

  • Haftung

    BGB, ProdHaftG, neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, StVG

A · Plattform und Funktionsweise

  • 01Was leistet ein Darlot-Robotics-Sicherheitsroboter?+

    Die Roboter führen autonome Patrouillen auf definierten Routen durch, erkennen sicherheitsrelevante Ereignisse (Eindringen, Brand, ausgelaufene Flüssigkeiten, abgelegte Gegenstände, Liegenbleiben von Personen), dokumentieren Anlagen- und Zaunzustände und alarmieren in Echtzeit die zuständige Sicherheitsleitstelle. Die finale Bewertung erfolgt stets durch einen menschlichen Operator.

  • 02Welche Sensorik ist verbaut?+

    Je nach Modellvariante: optische Kameras (Tag-Sicht, Weitwinkel, PTZ), Wärmebildkamera für Brand- und Personenerkennung bei Dunkelheit, LiDAR und Ultraschall für Navigation und Hindernisvermeidung, GNSS / RTK-GNSS für Außenortung, IMU und Odometrie für Lage- und Wegmessung. Optional: Mikrofon und Lautsprecher (nur bei vertraglich vereinbarter Sprechfunktion), Gas- und CO-Sensoren für industrielle Umgebungen.

  • 03Welcher Autonomiegrad liegt vor?+

    Die Roboter agieren teilautonom auf vordefinierten, freigegebenen Routen. Sie verfügen über eine Hindernisvermeidung, halten in unklaren Situationen an und übergeben an den menschlichen Operator. Eine vollständige Autonomie im Sinne einer freien Routenwahl im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht vorgesehen.

  • 04Wo werden die Roboter typischerweise eingesetzt?+

    Vorwiegend auf umfriedeten Werks-, Logistik- und Energieanlagen, also im Bereich des Hausrechts des Betreibers. Einsätze auf öffentlichen Verkehrsflächen sind die Ausnahme und erfordern eine eigenständige rechtliche Prüfung – insbesondere nach StVO und StVZO.

B · Datenschutz (DSGVO)

  • 05Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?+

    Während des Betriebs können folgende Daten anfallen: Bewegtbilder der durchfahrenen Bereiche, Wärmebilder (in der Regel ohne Identifizierungsmöglichkeit), Standort- und Bewegungsdaten des Roboters (nicht der erfassten Personen), ereignisbezogene Metadaten (Zeit, Ort, Ereignisklasse, Konfidenz) sowie Audit- und Telemetriedaten des Geräts. Akustische Daten werden nur bei aktivierter Sprechfunktion und ausschließlich während eines aktiven Operator-Eingriffs erfasst – nicht im Dauerbetrieb.

  • 06Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?+

    Regelmäßig auf Grundlage des berechtigten Interesses des Betreibers nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz von Eigentum, Mitarbeitern, kritischer Infrastruktur), ergänzt durch § 4 BDSG bei öffentlich zugänglichen Bereichen und § 26 BDSG hinsichtlich Beschäftigten. Für öffentliche Stellen kommt Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Betracht.

  • 07Wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter?+

    Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Betreiber, der über Zwecke und Mittel entscheidet. Darlot Robotics agiert in der Standardkonstellation als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Vor Inbetriebnahme wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen, die TOM, Subunternehmer, Weisungsrechte und Mitwirkungspflichten regelt.

  • 08Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?+

    In der Regel ja. Eine systematische Überwachung mit mobilen Geräten, die Bewegtbild und Standortdaten verbinden, fällt typischerweise unter Art. 35 Abs. 3 DSGVO sowie unter die Listen der Datenschutzkonferenz. Darlot Robotics stellt eine Muster-DSFA zur Verfügung; die Verantwortung für die einrichtungsspezifische Ausgestaltung liegt beim Verantwortlichen.

  • 09Werden biometrische Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet?+

    Nein – nicht in der Standardkonfiguration. Die Roboter erkennen Personen als Objektklasse, ohne biometrische Templates zur Identifizierung zu erstellen. Eine etwaige Aktivierung biometrischer Funktionen erforderte eine eigenständige Rechtsgrundlage, eine ergänzte DSFA und – im Anwendungsbereich der KI-VO – eine zusätzliche Konformitätsbewertung.

  • 10Wie lange werden Aufzeichnungen gespeichert?+

    Es gelten gestufte Fristen, die dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) folgen: Routinepatrouillen ohne Ereignis – Live-Verarbeitung, anschließende Löschung typischerweise binnen 48 bis 72 Stunden. Sicherheitsrelevante Vorfälle – Aufbewahrung bis zur abschließenden Klärung, längstens im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Audit- und Telemetriedaten – regelmäßig bis zu zwölf Monate.

  • 11Wie wird die Hinweispflicht nach Art. 13 DSGVO erfüllt?+

    An den Zugängen und – soweit relevant – entlang der Patrouillenrouten werden Hinweisschilder angebracht. Zusätzlich tragen die Roboter eine sichtbare Beschriftung („Videoaufzeichnung – Darlot Robotics"). Vollständige Informationen werden über QR-Code, URL oder Auslage am Empfang bereitgestellt. Vorlagen orientieren sich am Standard der Datenschutzkonferenz (DSK).

  • 12Welche Rechte haben betroffene Personen?+

    Betroffene Personen können gegenüber dem Verantwortlichen die Rechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO geltend machen sowie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO einlegen. Bei Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen kommt insbesondere dem Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO besondere Bedeutung zu.

C · Verkehrsrecht (StVG / StVO / StVZO)

  • 13Ist ein Sicherheitsroboter ein Fahrzeug im Sinne der StVO?+

    Die Einordnung hängt vom Einsatzort und der Bauart ab. Auf umfriedetem, nicht öffentlich zugänglichem Werksgelände gelten StVO und StVZO grundsätzlich nicht; es greift das Hausrecht des Betreibers in Verbindung mit Arbeitsschutzrecht. Ist die Fläche für jedermann oder einen unbestimmten Personenkreis tatsächlich zugänglich (etwa frei befahrbare Parkplätze, Bahnhofsvorplätze), kann öffentlicher Verkehrsraum vorliegen – mit der Folge, dass StVG, StVO und StVZO Anwendung finden. Praxis: Der entscheidende Maßstab ist nicht die Eigentumslage, sondern die tatsächliche öffentliche Zugänglichkeit. Werksgelände hinter Zaun und Pforte ist regelmäßig nicht öffentlich. Ein Lieferantenparkplatz ohne Zutrittskontrolle kann öffentlich sein.

  • 14Benötigt der Roboter eine Zulassung oder ein Kennzeichen?+

    Auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Gelände nein. Sobald öffentlicher Verkehrsraum berührt wird, ist die Bauart zu prüfen: motorbetriebene Landfahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG und unterliegen grundsätzlich der Zulassungspflicht (§ 3 FZV). In Abhängigkeit von Höchstgeschwindigkeit, Bauart und zulässiger Fahrgastbeförderung können Ausnahmen einschlägig sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt die örtliche Zulassungsbehörde.

  • 15Darf der Roboter auf Gehwegen fahren?+

    Gehwege sind Fußgängern vorbehalten (§ 25 StVO). Ein Befahren durch motorisierte Geräte ist grundsätzlich unzulässig, soweit nicht eine Sondererlaubnis vorliegt oder das Gerät als „andere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO einzuordnen ist. Für autonome Lieferroboter gibt es entsprechende Diskussionen und länderspezifische Pilotvorhaben; auf Sicherheitsroboter ist diese Privilegierung in der Regel nicht übertragbar. Auf Werksgelände entfällt die Frage.

  • 16Mit welcher Geschwindigkeit fahren die Roboter?+

    Die werkseitig konfigurierte Höchstgeschwindigkeit liegt regelmäßig bei 6 bis 8 km/h und damit auf Schrittgeschwindigkeit. In sensiblen Bereichen (Türen, Engstellen, Personenverkehr) wird automatisch reduziert. Die Höchstgeschwindigkeit ist Bestandteil der Risikobeurteilung nach Maschinenrecht.

  • 17Wie ist der Roboter beleuchtet und gekennzeichnet?+

    Die Geräte tragen sichtbare Frontleuchten, Rückstrahler und – bei Bewegung – ein optisches Warnsignal. Eine deutliche Außenkennzeichnung weist auf den Betreiber, die Funktion und das Vorhandensein einer Videoaufzeichnung hin. Akustische Warnsignale sind so eingestellt, dass sie wahrnehmbar sind, ohne den Lärmschutz zu verletzen.

  • 18Wer haftet bei einem Verkehrsunfall mit dem Roboter?+

    Bei einem Schaden im öffentlichen Straßenverkehr greift in der Regel die Halterhaftung nach § 7 StVG sowie – bei der Beförderung oder beim Führen eines Kraftfahrzeugs – die Fahrerhaftung nach § 18 StVG. Daneben kommt die Produzentenhaftung nach ProdHaftG in Betracht, etwa bei einem Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Auf Werksgelände gelten die allgemeinen Haftungsregeln des BGB. Versicherungsseitig bestehen je nach Konstellation Betriebs-, Produkt- und gegebenenfalls Kfz-Haftpflichtversicherungen.

  • 19Welche Versicherungen müssen vorliegen?+

    Als Mindeststandard gelten: Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers, die den Robotereinsatz ausdrücklich abdeckt; Produkthaftpflichtversicherung des Herstellers; Kfz-Haftpflichtversicherung bei Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum, soweit das Gerät als Kraftfahrzeug im Sinne von § 1 PflVG einzuordnen ist; Cyber-Versicherung zur Abdeckung von Folgen eines IT-Sicherheitsvorfalls (empfohlen).

D · Maschinen- und Produktsicherheit

  • 20Welche Konformität weist der Roboter nach?+

    Die Geräte tragen die CE-Kennzeichnung. Sie erfüllen die einschlägigen Anforderungen aus: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19. Januar 2027), Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (anwendbar ab 20. Januar 2027), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU, Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU einschließlich der delegierten Verordnung (EU) 2022/30 zu Cybersecurity, einschlägige harmonisierte Normen, insbesondere DIN EN ISO 13482 (persönliche Assistenzroboter) und DIN EN ISO 3691-4 (fahrerlose Flurförderzeuge).

  • 21Liegt eine Risikobeurteilung vor?+

    Ja. Für jede Konfiguration besteht eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie beziehungsweise Anhang III der Maschinenverordnung. Sie wird vor Inbetriebnahme aktualisiert, wenn sich der Einsatzort, die Geschwindigkeit, die Routenführung oder die Sensorik wesentlich ändern.

  • 22Welche Sicherheitsfunktionen sind verbaut?+

    Insbesondere: redundante Hindernisvermeidung mit gestaffelten Schutzfeldern; Notausschalter am Gerät und über die Leitstelle; automatischer Sicherheitsstopp bei Verlust der Lokalisierung oder bei Sensorfehlern; Kollisionsenergie-Begrenzung gemäß den Vorgaben aus DIN EN ISO 13482; manuelle Übersteuerungsmöglichkeit durch den Operator; akustisches und optisches Warnsignal beim Anfahren und in Engstellen.

  • 23Was geschieht bei Akku-, Brand- oder Wettergefahren?+

    Die Akkus sind nach UN 38.3 geprüft, gegen thermisches Durchgehen abgesichert und mit eigener Brandüberwachung ausgestattet. Die Geräte verfügen über IP-Schutz für den definierten Außeneinsatz und ziehen sich bei Extremwetter (Starkregen, Hagel, Sturmwarnung) automatisch in die Ladestation zurück, soweit dies in der Routenplanung vorgesehen ist.

E · Arbeitsschutz und Betriebsrat

  • 24Ist der Einsatz mitbestimmungspflichtig?+

    Ja – in mehrfacher Hinsicht. Ein Sicherheitsroboter ist eine technische Einrichtung, die objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Damit greift § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Hinzu treten: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Mitbestimmung in Arbeitsschutzfragen), § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs, soweit Verhaltensregeln betroffen sind), §§ 90, 91 BetrVG (Unterrichtung und Beratung bei Arbeitsplatzgestaltung). Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Belegschaft kommt zusätzlich eine Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG in Betracht, etwa wenn dauerhaft Arbeitsplätze in Wach- und Sicherheitsdiensten verlagert werden.

  • 25Welche Inhalte gehören in die Betriebsvereinbarung?+

    Eine belastbare Betriebsvereinbarung deckt typischerweise ab: Zweckbindung (ausschließlich Sicherheitszweck) und Ausschluss einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Beschäftigter; definierte Detektionsklassen, die aktiviert werden dürfen; Routenführung, Sperrzonen, Pausenzeiten der Patrouille; Aufzeichnungs- und Löschfristen; Zugriffsrechte und Vier-Augen-Prinzip bei Auswertungen; Verfahren bei Verdachtsfällen, Beweissicherung und Disziplinarverfahren; Schulung der Beschäftigten und Information neuer Mitarbeiter; Evaluations- und Kündigungsklauseln.

  • 26Welche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz?+

    Vor Inbetriebnahme ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchzuführen, die den Roboter als Teil der Arbeitsumgebung einbezieht. Die Beschäftigten sind nach § 12 ArbSchG zu unterweisen. Wo Roboter und Mensch denselben Bewegungsraum nutzen, sind organisatorische Trennungen, kollaborative Sicherheitsfunktionen oder Schutzbereiche vorzusehen. Maßstab sind insbesondere die DGUV-Vorschrift 1 sowie die einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

  • 27Werden Arbeitsplätze durch den Roboter ersetzt?+

    Die Roboter ergänzen die Arbeit menschlicher Sicherheitsmitarbeiter, vor allem auf langen Patrouillen, in monotonen oder wettergefährdeten Strecken sowie zur Nachtzeit. Über die konkrete personelle Auswirkung entscheidet der Verantwortliche; sie ist Gegenstand der Mitbestimmung. Darlot Robotics stellt Daten und Erfahrungen zur Verfügung, übernimmt aber keine personalplanerische Entscheidung.

  • 28Wie wird der Datenschutz für Beschäftigte gesichert?+

    Es gelten § 26 BDSG und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Eine verdeckte Überwachung findet nicht statt; Routen, Zeiten und Detektionsklassen werden dem Betriebsrat offengelegt. Aufzeichnungen, die einzelne Beschäftigte identifizierbar zeigen, ohne dass ein Sicherheitsereignis vorliegt, werden automatisiert gelöscht oder unkenntlich gemacht.

F · KI-Verordnung (EU) 2024/1689

  • 29Welche Risikoklasse hat das System nach der KI-VO?+

    Die Einstufung hängt von der konkreten Funktion ab: Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO) – etwa biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden – nicht aktiviert. Hochrisiko-KI (Anhang III) – biometrische Identifizierungs- und Kategorisierungssysteme – nur in ausdrücklich beauftragten Konfigurationen, standardmäßig deaktiviert. Sicherheitskomponente einer Maschine (Anhang I) – wenn die KI eine sicherheitsrelevante Funktion eines Produkts ausführt, das selbst einer harmonisierten Sektorgesetzgebung unterliegt. Begrenztes Risiko – Standardfall der Ereignisdetektion ohne Identifizierung – mit Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen.

  • 30Welche Anbieterpflichten erfüllt Darlot Robotics?+

    Soweit das System als Hochrisiko-KI einzuordnen ist, werden insbesondere die Pflichten aus Art. 8 bis 17 KI-VO erfüllt: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation nach Anhang IV, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Eine Konformitätsbewertung wird vor Inverkehrbringen abgeschlossen, eine EU-Konformitätserklärung wird ausgestellt.

  • 31Wie ist die menschliche Aufsicht ausgestaltet?+

    Operator-Stellen in der Sicherheitsleitstelle sind jederzeit eingriffsfähig: Sie können den Roboter anhalten, übersteuern und in den manuellen Modus überführen. Alarme werden grundsätzlich nicht automatisch in Maßnahmen umgesetzt; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

G · IT- und Cybersicherheit

  • 32Welchen Cybersicherheitsstandard erfüllt das System?+

    Die Geräte folgen einem Security-by-Design-Ansatz und entsprechen den grundlegenden Anforderungen des Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847). Dazu gehören: sichere Standardkonfiguration mit Härtungsprofil, verschlüsselte Kommunikation (TLS 1.3) und kryptografische Geräteidentitäten, signierte Firmware und sichere Boot-Kette, regelmäßige Security-Updates über die gesamte Produktlebenszeit, Software-Stückliste (SBOM) und CVE-Monitoring sowie Meldepflichten gemäß CRA und gegebenenfalls NIS-2.

  • 33Wie verhält sich der Einsatz zu NIS-2 und KRITIS?+

    Wird der Roboter in einer kritischen Anlage eingesetzt, die unter NIS-2 oder das KRITIS-Dachgesetz fällt, ist er Teil des Schutzkonzepts des Betreibers. Darlot Robotics liefert die für die Risikoanalyse erforderlichen Informationen, einschließlich SBOM, Schutzbedarfsfeststellung und Vorgaben zur Netzwerksegmentierung.

  • 34Was geschieht bei einer Sicherheitslücke?+

    Es greift ein dokumentierter Coordinated-Vulnerability-Disclosure-Prozess. Sicherheitsforscher können Schwachstellen über einen kontaktierten Kanal melden. Kritische Schwachstellen werden mit Priorität behoben; Betreiber erhalten unverzüglich Hinweise zu Mitigationen. Die gesetzlichen Meldefristen aus CRA und NIS-2 werden eingehalten.

H · Funk, Frequenzen, Lärm und Umwelt

  • 35Welche Funktechnologien werden eingesetzt?+

    Die Geräte nutzen je nach Konfiguration WLAN (IEEE 802.11), Mobilfunk (4G/5G), Bluetooth Low Energy sowie GNSS. Alle Funkmodule erfüllen die Funkanlagenrichtlinie und die einschlägigen ETSI-Normen. Die genutzten Frequenzbänder sind durch Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur abgedeckt; Sondernutzungen werden, soweit erforderlich, individuell beantragt.

  • 36Welche Lärmwerte werden eingehalten?+

    Die Geräusche im Betrieb liegen typischerweise unter 60 dB(A) in einem Meter Abstand und bleiben damit deutlich unterhalb der Werte für Maschinenlärm-Gefährdung nach LärmVibrationsArbSchV. Optische und akustische Warnsignale sind so eingestellt, dass sie wahrnehmbar sind, ohne die TA Lärm zu verletzen.

  • 37Wie wird mit dem Akku am Lebensende umgegangen?+

    Akkus werden gemäß Batterieverordnung (EU) 2023/1542 zurückgenommen und einer fachgerechten Verwertung zugeführt. Darlot Robotics ist im jeweiligen nationalen Register registriert und beteiligt sich an einem zugelassenen Rücknahmesystem.

I · Vorfälle, Haftung und Beweissicherung

  • 38Was geschieht bei einem Personenschaden?+

    Es greift ein abgestuftes Verfahren: sofortiger Stopp des Geräts, Sicherung der Unfallstelle, Information der Sicherheitsleitstelle, Beweissicherung der Sensordaten, Meldung an Versicherer und Berufsgenossenschaft sowie – soweit erforderlich – Benachrichtigung der Marktüberwachungsbehörde nach Maschinenverordnung. Schwere Vorfälle werden zusätzlich nach den Vorgaben der Produktsicherheitsgesetze gemeldet.

  • 39Wie ist die Beweislage bei einem Schaden?+

    Die Roboter speichern Sensor- und Telemetriedaten in revisionssicherer Form. Diese Daten stehen für die Aufklärung eines Schadens zur Verfügung. Mit Inkrafttreten der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 gelten zudem erleichterte Beweislastregelungen für Geschädigte; die hierfür notwendige technische Dokumentation wird vorgehalten.

  • 40Wie ist das Verhältnis zur DSGVO bei einem Vorfall?+

    Werden bei einem Vorfall personenbezogene Daten betroffen, prüft Darlot Robotics als Auftragsverarbeiter unverzüglich die Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO und unterstützt den Verantwortlichen bei der fristgerechten Meldung an die Aufsichtsbehörde. Die Vorfälle werden in einem Verzeichnis dokumentiert.

  • 41An wen können sich Beschäftigte oder Dritte wenden?+

    Erste Anlaufstelle ist der Verantwortliche, dessen Kontaktdaten dem Hinweisschild oder der Datenschutzinformation zu entnehmen sind. Datenschutzanfragen, die Darlot Robotics als Auftragsverarbeiter betreffen, können an den Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Sicherheitsrelevante Hinweise nehmen wir über einen veröffentlichten Coordinated-Disclosure-Kanal entgegen. Daneben besteht jederzeit das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichts- oder Marktüberwachungsbehörde.

Hinweise zur Nutzung dieses FAQ

Dieses FAQ dient der Information und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Es spiegelt den Stand der Rechtslage zum oben angegebenen Datum wider. Aufgrund laufender Konkretisierungen – insbesondere durch delegierte Rechtsakte zur KI-VO, durch das Inkrafttreten der Maschinenverordnung im Januar 2027 und durch die Umsetzung von NIS-2 – sind Aktualisierungen zu erwarten. Für eine vertiefte rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzszenarios stehen Ihnen unser Datenschutzbeauftragter, unsere Sicherheitsverantwortlichen sowie unsere juristischen Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Datenschutzbeauftragter: datenschutz@darlot.co
Sicherheits- / CVD-Kontakt: security@darlot.co
Compliance / Recht: compliance@darlot.co
Postanschrift: Quarero Robotics Deutschland GmbH, Hornbergstrasse 49, 70794 Filderstadt
Web: darlot.co/datenschutz · darlot.co/sicherheit

Marke · 1856 bis heute

Seit 1856.

Was wir sehen, hat über uns entschieden.

1856 fertigte Darlot in Paris Präzisionsoptik. Linsen, die sahen, was andere übersahen. Das Handwerk hat sich gewandelt, der Anspruch nicht. Wo früher Glas die Wahrnehmung schärfte, klassifiziert heute KI in Echtzeit. Dieselbe Disziplin. Neue Mittel. Darlot sieht weiterhin, was zählt. Heute für die kritische Infrastruktur Europas.

Teil des

Tactical Management Ecosystem

Eine Idee, größer als ein Unternehmen.

Tactical Management · tacticalmanagement.ch